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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen easyschrott.de

1. Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Ankauf verschiedener Metallsorten durch die Wilhelm Walkling e.K., vertreten durch den Inhaber Julius Falkenhain-Walkling, über die Website easyschrott.de.

(2) Verkäufer können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher im Sinne des BGB sein.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist demnach jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB.

Unternehmer ist demnach eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

(3) Der Verkäufer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.

(4) Mit Nutzung des Internetportals easyschrott.de erkennt der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und bedingungslos an. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Verkäufer werden nicht anerkannt, sofern nicht im Einzelfall der Geltung ausdrücklich zugestimmt worden ist. Stillschweigen ist nicht als Zustimmung zu werten.

(5) Etwaige Individualabsprachen gelten vorrangig.

2. Vertragspartner

Ankaufsverträge kommen zustande mit dem Käufer, Wilhelm Walking e.K., vertreten durch den Inhaber Julius Falkenhain-Walking, Fritz-Stegen-Allee 6-7, 31226 Peine.

3. Vertragsschluss

(1) Die auf der Website unter „Metalle verkaufen“ dargestellten Metallsorten mit Preisangabe stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern die Aufforderung zur Abgabe eines
Ankaufsangebots durch den Verkäufer.

(2) Der Verkäufer unterbreitet ein Angebot zum Ankauf des Metalls durch das auf der Internetseite easyschrott.de bereitgestellte Formular. Mit Hilfe der Eingabemaske macht der Verkäufer Angaben zu Art und Menge des Metalls.

Daraufhin wird der Preis angezeigt, den der Verkäufer für das angegebene Metall erhält, soweit das zugesendete Metall mit den Angaben übereinstimmt. Durch Betätigung des Buttons „Verkaufen“ gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot ab.

(3) Die Abgabe eines Angebots ist erst bei einem Mindestverkaufswert von 15,00 € möglich.

(4) Der Verkäufer ist bei Abgabe des Angebots verpflichtet, die Angaben über Art und Menge des Metalls vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

(5) Nach Erhalt des Angebots versendet der Käufer zunächst eine Bestätigungs-Mail. Diese stellt noch keine Annahme des Ankaufsangebots dar.

(6) Das Metall ist dem Käufer zuzusenden und wird nach Erhalt zunächst geprüft. Wenn das Metall einen vom Angebot abweichenden Zustand aufweist, kann easyschrott.de den Kauf ganz oder teilweise ablehnen.

(7) Deckt sich die Lieferung mit dem abgegebenen Angebot, erfolgt eine Annahme des Angebots per E-Mail.

4. Vorgangsweise bei Abweichungen

(1) Sollte sich im Rahmen der Überprüfung des Metalls herausstellen, dass das Metall von den bei der Angebotsabgabe gemachten Angaben abweicht, kann der Käufer das Kaufangebot ganz oder teilweise ablehnen.

(2) Daneben behält sich der Käufer vor, dem Verkäufer per E-Mail an die vom Verkäufer angegebene E-Mailadresse ein eigenes Kaufangebot zu unterbreiten (Gegenangebot).

(3) Das Gegenangebot von dem Verkäufer kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang angenommen oder abgelehnt werden. Wird das Gegenangebot von dem Verkäufer angenommen, kommt ein Kaufvertrag auf Basis des Gegenangebots zustande.

(4) Wird das Angebot des Verkäufers durch den Käufer oder das Gegenangebot des Käufers durch den Verkäufer abgelehnt, wird das Metall auf Kosten des Verkäufers zurückgesendet oder in Abstimmung mit dem Verkäufer entsorgt.

5. Eigentumszusicherung

(1) Mit Abgabe des Angebots sichert der Verkäufer zu, dass er der rechtmäßige Alleineigentümer des Metalls ist und Verfügungsbeschränkungen nicht bestehen. Der Verkäufer sichert vor allem zu, dass das von ihm angebotene Metall frei von jeglichen Rechten Dritter ist.

(2) Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese an den von ihm angebotenen Metall gegenüber dem Käufer geltend machen.

Der Verkäufer verpflichtet sich darüber hinaus zum Ersatz jeglicher Schäden, einschließlich der Kosten aus der ggf. notwendigen oder erforderlich erscheinenden Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher und/oder gerichtlicher Hilfe, die dem Käufer aus der Inanspruchnahme durch Dritte deswegen bzw. daraus entstehen.

(3) Der Verkäufer versichert durch Abgabe des Angebots, dass das Metall keine radioaktiven, explosiven, giftbelasteten oder sonst gefährlichen oder verbotenen Stoffe enthält.

6. Versand/Eigenanlieferung

(1) Das angebotene Metall ist innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe des Angebots an die Adresse des Käufers Wilhelm Walking e. K., vertreten durch den Inhaber Julius Falkenhain-Walking, Fritz-Stegen-Allee 6-7, 31226 Peine, zuzusenden.

(2) Der Verkäufer ist für den ordnungsgemäßen Versand des Metalls, insbesondere der Verwendung geeigneten und stabilen Verpackungsmaterials, verantwortlich.

Der Verkäufer verpflichtet sich, an die Angaben aus dem Infoblatt für Sperrgut von DHL zu halten. Pakete die durch unsachgemäße Verpackung von DHL als Sperrgut deklariert werden berechtigen den Empfänger dazu den Versender 20,00 € Netto je Sperrgutpaket in Rechnung zu stellen.

(3) Der Versand kann durch den Verkäufer eigenverantwortlich oder mittels einer Versandmarke, welche auf easyschrott.de erhältlich ist, erfolgen.

Für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Versandmarke werden 5,00 € pro Paket vom Verkaufserlös abgezogen.

Ein Versand mittels Paketmarke ist nur bis zu einem Gewicht von 31,5 kg und den maximalen Abmessungen“ LxBxH 120cmx60cmx60cm“ zulässig.

(4) Der Verkäufer kann das Metall auch selbst nach vorheriger Absprache per Telefon oder per E-Mail an die Adresse des Käufers, Fritz-Stegen-Allee 6-7, 31226 Peine anliefern. Eine Eigenanlieferung ist in der Zeit von Mo.-Fr. von 7:30 Uhr – 16:30 Uhr oder nach vorheriger Terminabsprache möglich.

(5) Sollte die Zusendung des Metalls länger als 7 Tage in Anspruch nehmen, behält sich der Käufer das Recht vor, die Annahme zu verweigern.

7. Preise

Bei den veröffentlichten Ankaufspreisen handelt es sich um Nettopreise.

Die Preise richten sich stets nach dem jeweils veröffentlichten Tagesmetallpreis der LME (London Metal Exchange).

Maßgeblich ist der Preis, welcher bei Abgabe des Angebots auf easyschrott.de angegeben wird. Korrekturen aufgrund irrtümlich eingetippter Preisangaben bleiben vorbehalten.

8. Gewichtbestimmung

Der Käufer verwendet geeichte Waagen zur Gewichtsbestimmung. Sollte sich zwischen der Ware Fremdmaterial befinden, wird dieses aussortiert und bei der Bestimmung nicht mitberücksichtigt.

9. Bezahlung

(1) Der Käufer verpflichtet sich, die Bezahlung des vereinbarten Betrages innerhalb von 5 Werktagen nach Annahme des Angebots einzuleiten. Samstage, Sonntage und Feiertage sind keine Werktage.

(2) Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung.

10. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Verkäufers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel und Schadenersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.

Insoweit sind von dem Haftungsausschluss nur solche Schäden ausgenommen, welche in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der des Käufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11. Schlussbemerkungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann wird für alle Ansprüche der Geschäftssitz der Wilhelm Walkling e.K. als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieser Bestimmung.